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Eine Behindertenwerkstatt ist eine Werkstatt für behinderte Menschen. Die offizielle Abkürzung lautet WfbM. Es handelt sich dabei um eine Einrichtung zur Eingliederung beziehungsweise zur Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland. In eine Werkstatt für behinderte Menschen sollen Menschen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Besonderheiten oder Beeinträchtigungen als Beschäftigte aufgenommen werden. Durch geeignete Maßnahmen soll die Werkstatt den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern. Die Beschäftigten dieser Werkstätte haben gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsrechte. Es werden in allen Werkstätten Werkstatträte gewählt, die die Wünsche der Beschäftigten im Arbeitsbereich vertreten und mit der Leitung besprechen.
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