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Eine Bildungseinrichtung, in der Musik und die mit derer in Verbindung stehenden Künste wie Musiktheater und Tanz unterrichtet werden, wird als Musikschule (Musikunterricht) bezeichnet.
Für Musikschulen gelten verschiedene Richtlinien.
Musikschulen:
- regen Musikalität an
- leiten zum aktiven Musizieren an
- haben ihren eigenen Platz im Bildungsgefüge
- führen an die Musik heran
- fördern und finden musikalische Begabungen
- sind in öffentlicher Trägerschaft oder erfüllen eine öffentliche Aufgabe
- vermitteln lebenslange Freude an der Musik
- machen ein besonderes musikalisches Ergänzungsangebot
- ersetzen nicht den Musikunterricht in der Schule
- arbeiten mit Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Schulen, Kirchen, Volkshochschulen und freien Trägern zusammen
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