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In 11 von 16 Bundesländern in Deutschland, muss eine praktische und eine theoretische Ausbildungszeit nachgewiesen werden, um sich für die staatliche Jägerprüfung anzumelden. In den weiteren 5 Bundesländern – Nordrhein-Westfalen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt – kann sich der Prüfungskandidat im Gegensatz zur Prüfung melden, ohne davor einen Ausbildungslehrgang gemacht zu haben. In der Regel dauern die von den Kreisjägerschaften angebotenen Lehrgänge 6 bis 9 Monate und enthalten mindestens 120 Stunden. Häufig bereitet eine Jagdschule in Intensivlehrgängen oder in Kompaktkursen auf die Jägerprüfung vor. Zum Erhalt des Jagdscheins ist die eine Voraussetzung.
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