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Die Räumung einer Wohnung wird auch als Entrümpelung oder Haushaltsauflösung bezeichnet. Dabei wird die Wohnung, einschließlich der Keller- und Nebenräume von dem Hausrat des Wohnungsinhabers befreit. Als Entrümpelung wird die Entsorgung und Entfernung von unbrauchbaren und wertlosen Gegenständen bezeichnet. Dabei handelt es sich meistens um wertlosen Hausrat und Sperrmüll. Solch eine Entrümpelung kann aus ganz unterschiedlichen Gründen nötig sein: beim Umzug des Bewohners in ein Pflegeheim, im Zuge einer Zwangsräumung der Wohnung, nach einem Todesfall, vor Antritt einer Freiheitsstrafe oder bei einer Auswanderung.
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