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Wirtschafts- und Berufsverbände sind auf freiwilliger Grundlage geschlossene Gemeinschaften von Unternehmen einer Branche oder einer Berufsgruppe zur Förderung und zum Schutz ihrer gemeinsamen Interessen. Wirtschaftsverbände sind als eingetragener Verein organisiert, deshalb sind die beigetretenen Unternehmen Vereinsmitglieder. Die Mitgleider nehmen ihre Rechte war, indem sie zur Mitgliederversammlung gehen, welche den Vorstand als oberstes Organ bestellt und abberuft. Die Wirtschafts- und Berufsverbände beraten in betrieblichen, fachlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragen und vertreten ihre gemeinsamen Interessen gegenüber anderen Wirtschaftsbranchen, dem Staat und der Öffentlichkeit.
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