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Anwaltskanzlei Otto

Willkommen in der Anwaltskanzlei Otto in Herborn!

Die Anwaltskanzlei von Rechtsanwältin Ann Kristin Otto bietet in Herborn eine persönliche und verständliche Beratung bei unterschiedlichen rechtlichen Anliegen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation des Mandanten. Zunächst wird das konkrete Problem sorgfältig betrachtet, anschließend werden die rechtlichen Möglichkeiten und sinnvolle nächste Schritte gemeinsam besprochen. Durch ihre beruflichen Erfahrungen in verschiedenen Unternehmen und Behörden verfügt Ann Kristin Otto über vielseitige juristische Kenntnisse und kann dadurch unterschiedliche rechtliche Fragestellungen umfassend einordnen.

Ein wichtiger Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arbeitsrecht. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können sich bei Fragen rund um Arbeitsverhältnisse an die Anwaltskanzlei Otto wenden. Dabei kann es um die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, bestehende Konflikte im Arbeitsverhältnis oder Fragen zur Vergütung gehen. Auch bei Problemen wie Mobbing oder Diskriminierung ist eine rechtliche Einschätzung möglich. Ziel der Beratung ist es, die jeweilige Situation verständlich zu erfassen und gemeinsam zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus ist die Kanzlei in Herborn im Vertragsrecht tätig. Vereinbarungen können geprüft und bei Bedarf rechtlich gestaltet werden. Ebenso unterstützt Rechtsanwältin Ann Kristin Otto bei Problemen mit offenen Forderungen sowie bei Garantie- und Gewährleistungsansprüchen. Wenn eine außergerichtliche Klärung nicht möglich ist, kann auch die weitere rechtliche Durchsetzung der bestehenden Ansprüche begleitet werden. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Vertrags- und Anspruchssituation bildet dabei die Grundlage für das weitere Vorgehen.

Auch nach einem Verkehrsunfall kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Im Verkehrsrecht berät die Anwaltskanzlei Otto unter anderem bei Fragen zu Reparaturkosten, Sachverständigengutachten, Nutzungsausfall und möglichen Personenschäden. Nach einem Unfall müssen häufig unterschiedliche Ansprüche gegenüber Versicherungen oder anderen Beteiligten geklärt werden. Die Kanzlei unterstützt dabei, die bestehende Rechtsposition zu prüfen und berechtigte Forderungen konsequent geltend zu machen, damit mögliche Ansprüche nicht unberücksichtigt bleiben.

Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Erbrecht. Hier kann die Beratung bereits bei der vorsorgenden Gestaltung ansetzen, beispielsweise bei Testamenten, Vollmachten oder Patientenverfügungen. Ebenso unterstützt Rechtsanwältin Ann Kristin Otto bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche und bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ergänzend gehören Datenschutzrecht und Vereinsrecht zum Leistungsspektrum der Kanzlei. Dabei können sowohl Fragen zum rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten als auch Themen rund um Vereinsgründung, Satzungsänderungen und organisatorische Angelegenheiten besprochen werden.

Wer in Herborn eine persönliche rechtliche Beratung im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht, Datenschutzrecht oder Vereinsrecht sucht, findet in der Anwaltskanzlei Otto eine vielseitige Ansprechpartnerin. Verständliche Erklärungen und eine lösungsorientierte Vorgehensweise stehen dabei im Vordergrund. In einem persönlichen Gespräch kann das konkrete Anliegen zunächst eingeordnet und anschließend besprochen werden, welche Möglichkeiten und nächsten Schritte für die jeweilige Situation in Betracht kommen.

Kontaktdaten

Die Adresse ist im hcard - Microformat hinterlegt.

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Anwaltskanzlei Otto
Talstr. 2
35745 Herborn

Telefon: work 02772-5088508
Telefax: fax 02772-5088510

Anwaltskanzlei Otto
Eintrag:
#153981
Eingetragen am:
Dienstag, 12. September 2023, 10:19 Uhr
Aktualisiert am:
Montag, 7. September 2026, 12:25 Uhr
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