Rechtsanwalt Martin Hölzer ist innerhalb der Kanzlei Bender, Hölzer & Kollegen in einer Bürogemeinschaft tätig und gilt als spezialisierter Ansprechpartner für das Erbrecht sowie angrenzende familienrechtliche Fragestellungen. Sein Beratungsansatz ist geprägt von einer klaren Fokussierung auf rechtliche Klarheit, wirtschaftliche Verständlichkeit und nachhaltige Lösungen.
Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Erbrecht, insbesondere bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, der Durchführung von Testamentsvollstreckungen und der Ausarbeitung erbrechtlicher Vereinbarungen. Darüber hinaus spielt die Verbindung zum Familienrecht eine zentrale Rolle, etwa bei Fragen des Zugewinnausgleichs oder bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im familiären Kontext. Auch immobilienrechtliche Aspekte werden dabei regelmäßig einbezogen.
Seine juristische Laufbahn begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst am Landgericht Landau in der Pfalz mit verschiedenen praktischen Ausbildungsstationen in Kanzleien und bei Gerichten. Nach dem erfolgreichen Abschluss der zweiten Staatsprüfung am Oberlandesgericht Zweibrücken ist er seit Februar 2007 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Bender & Kollegen tätig.
Durch die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht sowie den Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Erbrecht verfügt er über eine besondere Spezialisierung in seinen Kerngebieten. Regelmäßige Fortbildungen sowie die Mitgliedschaft in Facharbeitsgemeinschaften und dem Deutschen Anwaltverein sichern eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung.
Rechtsanwalt Martin Hölzer begleitet Mandanten insbesondere bei der Strukturierung und Abwicklung von Nachlässen sowie bei familien- und vermögensrechtlichen Fragestellungen mit engem Bezug zum Erbrecht.