Mit dem Wechsel aus der langjährigen Partnerschaft einer großen Stuttgarter Kanzlei in den nördlichen Schwarzwald habe ich im Jahr 2016 einen bewussten Schritt in eine neue berufliche Phase gemacht, in der ich meine Mandate mit noch mehr persönlicher Nähe, fachlicher Tiefe und strategischem Weitblick betreue. Die enge Bindung an zahlreiche langjährige Mandanten, darunter mittelständische Unternehmen, Architekten, Ärzte, Städte und Gemeinden sowie zahlreiche gemeinnützige Organisationen, hat sich dabei als ebenso beständig wie fruchtbar erwiesen. In der neuen Umgebung schaffe ich Raum für vertiefte juristische Begleitung auf hohem Niveau – fundiert, lösungsorientiert und individuell zugeschnitten.
Meine anwaltliche Praxis ist stark geprägt vom Zusammenspiel zwischen Zivil- und Verwaltungsrecht, insbesondere in Bereichen, in denen diese Rechtsgebiete ineinandergreifen. Dabei lege ich besonderen Wert auf präventive Beratung – sei es im Bau- und Umweltrecht, im Architekten- und Ingenieurrecht oder bei der juristischen Begleitung von Kulturprojekten. Ziel ist stets, Konflikte frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden und durch eine vorausschauende vertragliche Gestaltung rechtliche Klarheit zu schaffen. Die außergerichtliche Einigung hat Vorrang; der Gang vor Gericht bleibt immer das letzte Mittel, wenn andere Wege ausgeschöpft sind.
Kulturelle Fragestellungen und urheberrechtliche Belange nehmen innerhalb meines Beratungsspektrums einen besonders hohen Stellenwert ein. Ich berate Komponisten, Musiker, Veranstalter, Musikverlage, Verbände und Vereine in sämtlichen rechtlichen Belangen ihrer Tätigkeit. Dies reicht von der Vertragsgestaltung über Lizenzverhandlungen bis hin zur Beratung im Zusammenhang mit Gesamtverträgen und Tarifmodellen von Verwertungsgesellschaften. Ein langjähriges Beispiel ist die Begleitung eines bundesweiten Dachverbands bei der rechtlichen Gestaltung eines Gesamtvertrags mit der GEMA – eine komplexe Aufgabe, die tiefgreifende Kenntnisse im Urheberrecht und ein feines Gespür für kulturpolitische Zusammenhänge erfordert.
Darüber hinaus betreue ich Mandanten umfassend im Beamten-, Hochschul- und Krankenhausrecht. Chefärzte und Hochschullehrer stehen häufig vor anspruchsvollen Herausforderungen bei der Ausgestaltung ihrer dienstrechtlichen Beziehungen. Hier ist nicht nur Fachwissen gefragt, sondern auch Diskretion, Erfahrung und ein solides Verständnis institutioneller Abläufe. In diesen sensiblen Bereichen konnten in den vergangenen Jahren vielfach Lösungen erreicht werden, die sowohl rechtlich tragfähig als auch in der Praxis gut umsetzbar waren.
Ein weiterer zentraler Teil meiner Arbeit liegt in der strukturierten Beratung von Stiftungen und Vereinen. Dabei geht es nicht nur um Satzungen oder steuerliche Rahmenbedingungen, sondern um die rechtliche Begleitung von Projekten, die gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Gerade im Dritten Sektor sind Rechtssicherheit, strategisches Denken und nachhaltige Strukturen von großer Bedeutung – Aspekte, die ich in meiner Beratung konsequent berücksichtige. Auch angrenzende Themen wie das Datenschutzrecht und die Künstlersozialversicherung werden im Rahmen meiner täglichen Praxis mit einbezogen.