Willkommen in der auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas T. A. Mayer und Rechtsanwältin Sabine A. Kronenberger in Heidelberg. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir erfolgreich medizinische Leistungserbringer aus dem gesamten Gesundheitswesen – darunter niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Dentallabore, medizinische Versorgungszentren sowie weitere Unternehmen aus dem Gesundheitssektor. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Heidelberg und der Rhein-Neckar-Region, insbesondere in Mannheim, Ludwigshafen und Umgebung. Darüber hinaus betreuen wir regelmäßig überregionale Mandate, beispielsweise aus Frankfurt am Main, Karlsruhe, Darmstadt, Stuttgart oder Heilbronn.
Unsere besondere fachliche Kompetenz im Medizinrecht spiegelt sich nicht nur in der langjährigen Erfahrung unserer Kanzlei, sondern auch in der Qualifikation unserer Partner wider. Beide Kanzleileiter sind Fachanwälte für Medizinrecht und engagierte Mitglieder im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Herr Mayer ist zudem als Lehrbeauftragter an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg tätig – ein Beleg für die enge wissenschaftliche Anbindung und die tiefgreifende Spezialisierung auf diesem komplexen Rechtsgebiet.
Das Medizinrecht ist ein dynamischer, interdisziplinärer Bereich, der Elemente des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts umfasst. Es betrifft nahezu alle rechtlichen Fragen, die mit der Ausübung eines Heilberufs in Zusammenhang stehen – von der Arzthaftung über das Vertragsarztrecht bis hin zur Praxisgründung. Unsere Mandanten profitieren von individueller, fundierter und vorausschauender Rechtsberatung, die sich konsequent an aktuellen gesetzlichen Entwicklungen orientiert. Besonders häufig unterstützen wir bei rechtlichen Fragestellungen zur zivil- und strafrechtlichen Haftung von Ärztinnen und Ärzten, bei Problemen rund um Honorarabrechnungen nach GOÄ oder GOZ sowie bei Regressforderungen. Auch bei der Gestaltung und rechtlichen Absicherung von Kooperationen wie Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften oder medizinischen Versorgungszentren stehen wir unseren Mandanten mit Expertise zur Seite.
Ein weiterer Fokus liegt auf der rechtlichen Begleitung bei Praxisübernahmen, -abgaben oder Neugründungen – inklusive der Wahl der passenden Gesellschaftsform und der vertraglichen Ausgestaltung. Darüber hinaus beraten wir im Krankenhausrecht, etwa zur Bedarfsplanung, zur Krankenhausfinanzierung oder bei der Gestaltung von Chefarztverträgen. Arbeitgeber und Angestellte im Gesundheitswesen begleiten wir bei arbeits- und dienstrechtlichen Themen, ebenso wie bei juristischen Fragen rund um das Arzneimittelrecht, das Apothekenrecht, das Medizinprodukterecht oder das Heilmittelwerberecht.
Angesichts der zunehmenden Komplexität und häufigen Reformen im Gesundheitsrecht ist es unser Anspruch, unseren Mandanten zuverlässige Orientierung zu bieten. Wir entwickeln praxisnahe, nachhaltige Lösungen, die rechtlich sicher sind und Ihnen gleichzeitig den Raum geben, sich auf Ihre medizinische Tätigkeit zu konzentrieren. Unsere Beratung erfolgt persönlich, lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Wenn Sie rechtliche Unterstützung im Medizinrecht benötigen, freuen wir uns auf ein erstes Gespräch mit Ihnen – kompetent, engagiert und individuell abgestimmt auf Ihre Situation.