Herzlich willkommen bei Rechtsanwältin und Notarin Uta Raabe in Schönkirchen. In ihrer Kanzlei erhalten Mandantinnen und Mandanten eine persönliche, individuelle Betreuung, die sowohl außergerichtliche Lösungen als auch die Vertretung vor Gericht umfasst. Unternehmen profitieren dabei von einer ganzheitlichen Beratung, die steuerliche Organisation und rechtliche Fragen miteinander verbindet – von der Finanz- und Lohnbuchhaltung bis hin zum Jahresabschluss. Diese Kombination aus steuerlicher und juristischer Expertise unter einem Dach bietet kurze Wege, effiziente Abläufe und umfassende Absicherung.
Für mittelständische Betriebe und Freiberuflerinnen ist die Kanzlei eine verlässliche Partnerin, die rechtliche und wirtschaftliche Themen eng verzahnt behandelt. Auch Privatpersonen finden hier kompetente Unterstützung – sei es bei Fragen zum Erbrecht, in arbeitsrechtlichen Konflikten oder bei der Verwaltung und Strukturierung ihres Vermögens.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Steuerrecht. Frau Raabe begleitet Unternehmensgründungen, übernimmt die Vertretung vor Behörden und Finanzgerichten und sorgt für die rechtssichere Abwicklung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen. Komplexe Fragestellungen, die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten betreffen – etwa bei Erbfällen oder bei einer geplanten Unternehmensnachfolge – werden ganzheitlich und praxisnah gelöst.
Im Gesellschaftsrecht unterstützt die Kanzlei bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei Gründungen oder Liquidationen sowie bei innerbetrieblichen Konflikten. Auch die Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Verträgen gehört zum Leistungsportfolio, ebenso wie die Beratung rund um Geschäftsführung, Haftungsfragen und das GmbH-Recht.
Darüber hinaus bietet Frau Raabe fundierte Beratung im Handels- und Zivilrecht. Sie begleitet bei der Ausarbeitung von Verträgen, betreut Mandantinnen und Mandanten bei Fragen zum Grundstücksrecht und sorgt stets dafür, dass steuerliche Aspekte in die rechtliche Bewertung integriert werden. So entstehen Lösungen, die sowohl rechtliche Sicherheit als auch wirtschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten.
Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeberinnen als auch Arbeitnehmerinnen. Themen wie Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Aufhebungsverträge oder Abfindungen werden kompetent betreut. Auch sozialrechtliche Aspekte, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen entstehen, fließen in die Beratung mit ein.
Ein weiterer zentraler Bereich ist das Erbrecht. Von der Gestaltung und Prüfung von Testamenten über die Begleitung von Erbauseinandersetzungen bis hin zur Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie – Frau Raabe steht mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen an der Seite ihrer Mandantinnen und Mandanten. Fragen zur Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft oder zur Anfechtung letztwilliger Verfügungen werden ebenfalls zuverlässig geklärt.
Die Kanzlei Uta Raabe versteht sich als kompetente und engagierte Partnerin, die steuerliche und rechtliche Themen miteinander verbindet. Mit persönlicher Beratung, hoher Fachkompetenz und einem klaren Blick für praktikable Lösungen sorgt sie dafür, dass Mandantinnen und Mandanten in allen Lebenslagen bestmöglich begleitet werden.