Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinrich Groß in Augsburg!
Seit über 30 Jahren sind wir eine angesehene Kanzlei, die Mandanten bundesweit in den Bereichen Bau-, Architekten-, Ingenieur-, Vergabe-, Miet-, Wohnungseigentums- und Arbeitsrecht berät und vertritt. Gegründet im Jahr 1974 von Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß, wird die Kanzlei seit 2006 von Rechtsanwältin Dr. Christine Reiner geleitet, die bereits seit 1997 fester Bestandteil unseres Teams ist. Mit einer klaren Spezialisierung auf eng umrissene Rechtsgebiete setzen wir die traditionsreiche Arbeit fort und kombinieren juristische Expertise mit technischem Verständnis.
Unsere Mandanten profitieren von einer individuellen Betreuung, die auf fundiertem Fachwissen und wirtschaftlicher Weitsicht basiert. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht nicht nur die rechtliche Lösung Ihrer Anliegen, sondern auch die Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Ziele. Besonders im Bau- und Architektenrecht ist ein tiefgehendes Verständnis technischer und branchenspezifischer Zusammenhänge essenziell – ein Wissen, das wir durch langjährige Erfahrung und Spezialisierung aufgebaut haben.
Als bewusst klein gehaltene Kanzlei setzen wir auf persönlichen Kontakt und direkte Kommunikation. Anders als in Großkanzleien gewährleisten wir, dass Ihr Anliegen von Anfang bis Ende durch einen festen Ansprechpartner betreut wird. Dieser Ansatz ermöglicht uns eine sorgfältige, schnelle und lösungsorientierte Bearbeitung jedes Falls.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich über die gesamte Bundesrepublik und darüber hinaus. Dank der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen vor Land- und Oberlandesgerichten vertreten wir unsere Mandanten persönlich vor Gericht, unabhängig vom Gerichtsstand. Diese kontinuierliche Begleitung stellt sicher, dass Ihre Strategie konsequent umgesetzt wird – ein Ansatz, den unsere Mandanten seit Jahrzehnten schätzen.
Zu unserem Klientel gehören Bauherren, Investoren, Planer, Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Deutschland und darüber hinaus. Wir begleiten Projekte in Städten wie München, Berlin, Frankfurt oder Stuttgart ebenso wie internationale Großvorhaben in Ländern wie Spanien und Frankreich. Viele unserer Mandate entstehen zudem durch Beauftragungen von Berufshaftpflichtversicherungen, die uns mit der rechtlichen Vertretung von Architekten, Ingenieuren und Unternehmern betrauen.
Unsere Kanzlei legt besonderen Wert auf Spezialisierung, um unseren Mandanten stets die bestmögliche Beratung und Vertretung zu bieten. Unsere Kernkompetenzen umfassen das private Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Arbeitsrecht bieten wir ebenfalls umfassende Unterstützung – sei es bei Vertragsfragen, Kündigungen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Wenn Sie mehr über unsere Kanzlei und unsere Leistungen erfahren möchten, besuchen Sie gerne unsere Webseite oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen und gemeinsam maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anliegen zu entwickeln.