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Die Leistungen einer Lohnsteuerhilfe umfassen:
- Rechtsmittelprüfung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei offensichtlich falschem Steuerbescheid)
- Einkommensteuererklärung
- Steuerbescheide (Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit)
- richtige Steuerklasse (Beratung bei der Wahl)
- Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
- Steuererstattungshöhe (Berechnung)
- Eigenheimzulage mit Kinderzulage (Beratung und Antragstellung)
- Altersvorsorgezulage (Berechnung und Antragstellung)
- Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
- Freistellungsauftrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Investitionszulage (Beratung und Antragstellung nach §§ 3 und 4 des InvZulG 1999)
Bei der Einkommensteuererklärung werden sie tätig bei:
- Unterhaltsleistungen
- selbst genutztem Wohneigentum
- Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Renten, Versorgungsbezügen
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