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Zur Kinder- und Jugendhilfe gehören:
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Jugendgerichtshilfe
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
- Übernahme von Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdung
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