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Soziale Dienste umfassen folgende Arten von Versorgungsleistungen:
- Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
- hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
- Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
- Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
- seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
- Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
- und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination
Die 1. Sozialstation der Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1970 mit St. Lioba in Worms eingerichtet.
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