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Eine Schule, die sich im Gegenteil zu einer Schule in öffentlicher Trägerschaft in der Verantwortung eines freien Schulträgers befindet, wird als Privatschule bezeichnet. Sozialwerke, Vereine, kirchliche Organisationen, Personengesellschaften oder Privatpersonen können die Träger von Privatschulen sein. Die freien Träger sind für das Lehrpersonal und für die konzeptionelle Gestaltung selbst verantwortlich. Privatschulen verfügen im Allgemeinen über einen öffentlich-rechtlichen Status unter staatlicher Aufsicht. Privatschulen müssen im Gegensatz zu öffentlichen Schulen bezahlt werden, um an dem Unterricht teilzunehmen.
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